Religiöse Glaubensansicht versus „Krabat“ – „Beeinträchtigungen religiöser Vorstellungen sind als typische Begleiterscheinung des Bildungs- und Erziehungsauftrags hinzunehmen“ – BVerwG 11.09.2013
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Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen nur in Ausnahmefällen zulässig Schule muss Schüler nicht wegen religiöser Gründe vom Kinobesuch freistellen Verstößt der Inhalt einer schulischen Unterrichtsveranstaltung aus Sicht einzelner Schüler bzw.





