Filesharing- Belehrungspflichten unter Eheleuten – in welchem Umfang?
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Grundsätzlich besteht bei Filesharing-Tatbeständen zunächst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Rechtsverletzer, somit schadensersatzpflichtig, sei. Diese Vermutung kann dadurch widerlegt werden, dass plausibel und kausal dargelegt wird




