Neuregelung im Urheberrecht – Gesetzgeber regelt Gegenstandswert der Abmahnung z.B. bei illegalem Filesharing ab 1.10.2013 neu
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Ab dem 1.10.2013 gilt der neue § 93 a III UrhG. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass bei Urheberverletzungshandlungen z. B. beim illegalen Filesharing, durch Verbraucher (nicht gewerblich, nicht bei einer selbständigen Tätigkeit) der Gegenstandswert







