Betriebliche Übung – Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Sondergratifkation Gratifikation – Fachanwalt Arbeitsrecht Trier
Hat einen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld? Wann kann ein Arbeitnehmer Urlaubsgeld einfordern? Was ist ein 13.tes Monatsgehalt?
Gesetzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Gratifikation, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
Der Gesetzgeber hat kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld (nicht verwechseln mit der Lohnfortzahlungspflicht bei Urlaub) für den Arbeitnehmer vorgesehen. Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich – ohne gesonderte Vereinbarung oder durch betriebliche Übung oder durch Einzelzusage – keinen Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation.
Die Gratifikation kann im Arbeitsvertrag, im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart sein. Aber aus der Rechtsprechung heraus kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen.
Beim sog. 13. Monatsgehalt kann es Streit geben, ob es sich um einen Gehaltsbestandteil oder eine Gratifikation handelt.
Achtung Arbeitgeber – Betriebliche Übung
Eine Gratifikation kann durch betriebliche Übung auch ohne einen Vertrag oder Tarifvertrag zu einem festen Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers erstarken. Dieser Anspruch kann durch eine betriebliche Übung entstehen.
Ein Arbeitgeber kann das Entstehen eines Anspruchs auf diese Leistung durch betriebliche Übung nur durch Erklärung eines Freiwilligkeitsvorbehalts verhindern. Er sollte diesen Freiwilligkeitsvorbehalt aber beweisfest, d.h nachweisbar erklären.
Zur Beweislast hat das LArbG am 11.4.2011 ( 8 Sa 1583/09) entschieden. Zwar hat das LArbG entschieden, dass dem Arbeitnehmer der Nachweis der “vorbehaltlosen Zahlung” zu erbingen hat. Aber ein Arbeitgeber sollte stets den sicheren Weg wählen.
Der vom Arbeitgeber erklärte Freiwilligkeitsvorbehalt ist von der Rechtsprechung anerkannt und kann bereits im Arbeitsvertrag aufgeführt sein. aber Achtung der Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers muss dem Transparenzgebot entsprechen.
Wenn diese Forderung nicht erfüllt ist, hat der Arbeitneher einen Zahlungsanspruch. aus der Gratifikation erwächst ein regelmäßiger Gehaltsbestandteil.