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Wohnungseigentumsrecht Anwalt Trier – Heizkosten Jahresabrechnung

Wohneigentumsrecht Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen Abweichung der Einzelabrechnungen von Gesamtabrechnung müssen verständlich erläutert werden Bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten

Mietrecht Trier – Hundegebell – Lärm – Gestank – Kündigungsgrund Störung des Hausfriedens

Hundegebell, Lärm und Gestank: Mieter muss Wohnung räumen Nachhaltige Störung des Hausfriedens als Kündigungsgrund / Fortführung des Mietverhältnisses für andere Mieter unzumutbar Eine Kündigung ist begründet, wenn die Belästigung durch den betreffenden Mieter einen für die anderen Mi

Mietrecht Trier – Vermieter muss bei Schadensberechnung einen Abzug alt für neu vornehmen.

Beschädigt der Mieter Eigentum des Vermieters, muss bei der Berechnung des Schadensersatzes der Abzug alt für neu berücksichtigt werden, sofern nicht lediglich eine Reparatur erfolgte bzw. erfolgen soll. Es gilt eine Relation der allgemein üblichen Nutzungsdauer eines Gegenstandes mit

Wohnungseigentum Mietrecht Trier – Verjährungsfrist, wenn der Mieter Gemeinschaftseigentum beschädigt – BGH 29.06.2011 VIII ZR 349/10

Immer wieder ziehen Mieter aus und beschädigen die Wände im Treppenhaus, den Fahrstuhl  oder die Hauseingangstür, also Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der frühere Vermieter kann Ansprüche wegen Schäden in der Wohnung (sein Sondereigentum) in der Frist d

Mietrecht – Heizungsausfall – kein Warmwasser – was kann gemindert werden?

Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50% Fehlende Gasversorgung als Mietmangel Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40% mindern. Um weitere 10% kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserverso

Mietminderung wenn keine Heizung

Keine Heizung im Winter: 100% Mietminderung Wohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Im zugrunde liegenden

Heizkostenverordnung: BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip Vermieter muss Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachholen

Eine Heizkostenabrechnung, die nach dem so genannten Abflussprinzip erfolgt, entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Dies entschied der BundesgerichtshofDie Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von

Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen

Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen Eiszapfen sind gemäß städtischer Straßenordnung durch Hauseigentümer von Dachkanten zu entfernen Hauseigentümer, die im Winter Schneeüberhänge und Eiszapfen nicht von ihrer Dachkante entfernen, können zum Schadensersatz ver